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Die Deutsche Botschaft in Tunis informiert zum Thema: Immobilienerwerb in Tunesien Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilen, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Zum Abschluss eines rechtswirksamen Grundstücksgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Prüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, können ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden. Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren. Weitere wichtige Informationen bietet der A - Z Konsularservice der Deutschen Botschaft in Tunis.
Rechtliche Beratung beim Kauf tunesischer Immobilien Vor Unterzeichnung eines Kaufvertrages sollte eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Für die Beurkundung des Kaufvertrages wird der Rechtsanwalt den genauen Sachverhalt erforschen, eine vorsorgende Gestaltung der Rechtsbeziehungen erörtern und rechtliche Lösungen vorschlagen, die den Willen der Vertragspartner wiedergeben.
Für eine rechtliche Beratung und Beurkundung empfehlen wir unsere Partner: Herr Amjed Arfaoui (Rechtsanwalt) E-Mail: Amjed.Arfaoui@Hotmail.fr Mobilfunknummer: 00216 98 457412 Herr Ismail Mami (Notar) E-Mail: Issmailmami@Yahoo.fr Mobilfunknummer: 00216 94 854350 Herr Mongi Sai (LL.M. Master of Laws, spezialisiert auf Grundstücksrecht): Sai_Mongi@Yahoo.fr Mobilfunknummer: 00216 98 477115
Die letzte Aktualisierung unsere Webseiten erfolgte am 17.05.2012
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